Häufig gestelle Fragen - und Antworten dazu

Was darf ich - und was darf ich nicht?

Themenfoto: Markus Wegner / pixelio.de

Die Vorschriften, die jede(r) Pächter(in) einzuhalten hat, ergeben sich aus dem Bundeskleingartengesetz und der Gartenordnung des Bezirksverbandes Bremerhaven-Wesermünde e.V.

Nachstehend haben wir einige Themen aus der Gartenordnung als FAQ aufgelistet und freuen uns wenn wir dadurch weiterhelfen können. Gern können Sie uns Ihre Fragen auch über das Kontaktformular mitteilen.

Bild: Markus Wegner / pixelio.de

Wie groß darf meine Laube sein?

Höchstens 24 qm Grundfläche einschließlich (!) überdachter Terrasse.

 

Was ist unter "kleingärtnerische Nutzung" zu verstehen?

Der Kleingarten dient zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung). Diese Definition und weitere Infos dazu finden sich im Bundeskleingartengesetz (externer Link).

 

Wo bleibe ich mit Rasenmäher und Gartengeräten?

Gerätekisten außerhalb der Gartenlaube sind zulässig, die Größe ist jedoch eingeschränkt.

 

Ich möchte ein Gewächshaus aufstellen, muss das genehmigt werden?

Ja, die Beantragung muss schriftlich beim Vorstand erfolgen.

 

Ich möchte Licht und einen Kühlschrank in der Laube und habe keinen Stromanschluss. Ist eine Solaranlage gestattet?

Ja - laut Gartenordnung kann der Einsatz einer umweltfreundlichen Solaranlage geduldet werden.

 

Nadelgehölze und große Laubbäume finde ich toll, darf ich die anbauen?

Nein, die Anpflanzung großwüchsiger Nadel- und Laubbäume ist nicht gestattet.

 

Für mich ist Gartenland "Neuland" - ich habe noch keine Ahnung. Wie kann mir geholfen werden?

Im Verein gibt es ausgebildete Fachberater, die weiterhelfen können. Außerdem stehen in der Fachzeitschrift "Der Gartenfreund" viele Tipps. Die Zeitschrift wird Vereinsmitgliedern monatlich zugestellt. In unserer Rubrik Tipps aus dem WWW verlinken wir auf Texte anderer Anbieter, die sich bereits mit der Beantwortung vieler Fragen beschäftigt haben.

 

Wie hoch darf meine Hecke als Abgrenzung zum Grundstück sein?

Die Höhe von 1,20 m und 0,50 m Breite soll nicht überschritten werden.

 

Hund, Katze, Kaninchen & Co.

Haus- und Kleintierhaltung ist im Garten nicht erlaubt.

 

Darf ich anstatt einer Laube meinen Wohnwagen aufstellen?

Nein! Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten ist im gesamten Kleingartengelände nicht erlaubt.

Infokasten

Erste Termine für 2024

 

15./16. März

Schreddern

 

29. März

Wasser wird angestellt

Freie Gärten